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2. Änderung der Ortsabrundungssatzung „Reischach-Webersiedlung“
Planfassung mit Stand vom 30.10.2025.
Die Gemeinde Reischach beabsichtigt den Erlass einer Ortsabrundungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB für die Grundstücke mit den Flurnummern 1042/7 und 146 der Gemarkung Reischach.
Zweck der 2. Änderung der Satzung ist eine bauliche Nachverdichtung und die Ausweisung einer weiteren Bauparzelle, um die Nachfrage nach Baugrundstücken abzudecken.
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB.
Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB.
8. Änderung (Erweiterung) des Bebauungsplanes Arbing Nr. 1 „Arbing“
Planfassung mit Stand vom 30.10.2025.
Anlass der Planung ist die Absicht der Gemeinde Reischach, das bestehende Mischgebiet minimal zu erweitern und dadurch weitere Lagerplätze für die bereits ortsansässigen Betriebe zu schaffen. Darüber hinaus ist die Errichtung eines Wertstoffhofs geplant.
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB.
Durchführung des Verfahrens im Regelverfahren – Hier: Frühzeitige Beteiligung (= 1. Beteiligung).
3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Arbing“
Planfassung mit Stand vom 30.10.2025.
Anlass der Planung ist die Absicht der Gemeinde Reischach, das bestehende Mischgebiet minimal zu erweitern und dadurch weitere Lagerplätze für die bereits ortsansässigen Betriebe zu schaffen. Darüber hinaus ist die Errichtung eines Wertstoffhofs geplant.
Um die Voraussetzung dieser baulichen Entwicklung zu schaffen, wird die Fläche, welche derzeit als landwirtschaftliche Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellt ist, durch das Deckblatt als gemischte Baufläche ausgewiesen. Außerdem soll die Fläche des geplanten Wertstoffhofs als Fläche für Versorgungsanlagen dargestellt werden. Die Ausgleichsfläche wird darüber hinaus verlegt, wodurch diese Fläche als Grünlandfläche ausgewiesen wird. Im Zuge der 3. Änderung des Flächennutzungsplans soll außerdem der Bereich der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Arbing“ minimal angepasst und v.a. die Grünflächen zur Ortsrandeingrünung korrekt dargestellt werden.
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 BauGB.
Durchführung des Verfahrens im Regelverfahren – Hier: Frühzeitige Beteiligung (= 1. Beteiligung).
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